Auch Französisch bilingues und English native speakers möchten gefördert werden! Diese Weiterbildung in zwei Teilen bietet sowohl Hintergrundkenntnisse sowie konkrete Beispiele und Materialien, damit Sie auch dieser Gruppe gerecht werden können.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 198.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Zyklus 2
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-25.P-K-BB2209/01
Ziele und Nutzen
Die Weiterbildung besteht aus zwei Teilen: Die erste Veranstaltung besteht aus einer Sensibilisierung für die spezifischen Bedürfnisse der Französisch bilingues und English native speakers. Sie erhalten Instrumente, um deren individuelle Kompetenzen besser zu erfassen und sie adäquat und motivierend zu fördern. Zusätzlich präsentieren wir Ihnen eine Vielfalt an Methoden und Materialien, die Sie in Ihren Klassen ausprobieren können.
In der zweiten Veranstaltung sammeln wir die gemachten Erfahrungen und diskutieren Optimierungsmöglichkeitent.
Zielpublikum
Lehrpersonen Zyklus 2
Dozierende
Bernadette Trommer, Dozentin Französisch an der Professur Fremdsprachendidaktik und ihre Disziplinen PH FHNW
Andrea Lustenberger, Dozentin Fachdidaktik Englisch
Sylvia Nadig, Dozentin Fachdidaktik Englisch
Organisatorisches
Preis
CHF 198.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt
