Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten sind für Lehrpersonen herausfordernd. Mit spezifischen Hintergrundmodellen und praxisorientierten Elementen erfahren Sie, wie Sie diese Kinder im Schulalltag besser unterstützen können.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 666.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Zyklus 1, Schulische Heilpädagog*innen und Lehrpersonen Zyklus 2
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-25.P-K-BB1324/01
Ziele und Nutzen
Mit dem FOSSA-Ansatz lernen Sie, die Selbstregulation von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten zu fördern. Der Ansatz wurde von Prof. Dr. Markus Neuenschwander, Alafia Zavery und Janine Bölsterli entwickelt. Der Kurs beinhaltet die drei Grundpfeiler «Unterstützung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten», «Klassenführung» sowie «Zusammenarbeit mit Eltern». Die Kursinhalte sind wissenschaftsbasiert, ganzheitlich ausgerichtet und praxisnah.
Sie erhalten im Kurs konkrete, erprobte Ideen für den Umgang mit Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten sowie mit der ganzen Klasse. Auch eine gelingende Zusammenarbeit mit den Eltern wird thematisiert.
Zwischen dem ersten und dem dritten Kurstermin findet ein Peer-Coaching mit gegenseitigem Schulbesuch statt. In mehreren Online-Coachings können wir auf Ihre individuelle Situation mit den Kindern und der Klasse eingehen.
Wir empfehlen diesen Kurs für Klassenlehrpersonen, schulische Heilpädagog*innen und Klassenteams aus den Zyklen 1 und 2.
Zielpublikum
Schulische Heilpädagog*innen, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2
Dozierende
Dorothée Pudewell, Lehrperson Primarstufe / Ausbilderin
Organisatorisches
Die Selbstlernzeiten beinhalten das selbständige Literaturstudium, kooperatives Schreiben sowie ein Peer-Coaching und ein Online-Coaching.
Preis
CHF 666.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
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