Kinder ohne oder mit unsicher aufgebautem Wortschatz stehen im Mittelpunkt dieses Seminars. Auf entwicklungspsychologischen Grundlagen aufbauend lernen Sie eine alltagstaugliche Therapie für Kinder zwischen 2 Jahren bis zum Grundschulalter kennen.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Online
- Preis
- CHF 540.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Logopäd*innen
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 4-26.P-K-BB1325/01
Ziele und Nutzen
Kinder, die im Vorschul- oder Schulalter eine Spracherwerbsstörung im Wortschatz und/oder Wortfindungsstörungen zeigen, sind meist Kinder, die als Late Talker spät zu sprechen begonnen haben.
Ein Überblick, wie sich Kinder im Wortschatz natürlicherweise entwickeln, leitet das Seminar ein. Dann besprechen wir die Diagnostik und die Therapie mit Late Talkern. Bei im Wortschatz auffälligen Kindern im Vorschul- und Schulalter stehen anschliessend Vernetzungsebenen für Wörter im mentalen Lexikon als Leitfaden für die Therapie im Mittelpunkt.
Mit NathAn werden die Therapieschritte sprachspezifisch und sprachentwicklungspsychologisch fundiert angeboten. Der aktive und passive Wortschatz wird in Übungen und in altersadäquaten Spielformaten vermittelt. Eine Langzeittherapie soll möglichst vermieden werden.
Im Kurs verdeutlichen wir Ihnen die einzelnen Therapieschritte durch Filmbeispiele; Spiel- und Übungsvorschläge zur Umsetzung zeigen wir Ihnen mit Material, das üblicherweise logopädischen Therapiestellen vorhanden ist.
Zielpublikum
Logopäd*innen
Dozierende
Silke Kruse, Logopädin / Klinische Linguistin
Organisatorisches
Preis
CHF 540.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.