In diesem Kurs lernen Sie Kinder zu erkennen, die mehr Zeit und Anstrengung benötigen, um die Basiskompetenzen in Bewegung und Wahrnehmung zu erreichen und erfahren, wie Sie diese Kinder optimal in ihrer Bewegungsentwicklung fördern können.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Windisch
- Preis
- CHF 432.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Schulische Heilpädagog*innen und Lehrpersonen Zyklus 1
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-26.P-K-BB1310/01
Ziele und Nutzen
Warum braucht Lena immer viel länger als andere Kinder, um sich anzuziehen? Warum wird Tim in der Turnhalle jedes Mal laut, wild und aggressiv? Und warum will Robin nie an den Basteltisch, weicht aus und verweigert sich? Um die Bewegungsentwicklung optimal zu fördern, ist es wichtig zu verstehen, welche Bedeutung die Körperwahrnehmung hat, wie sie sich entwickelt und welchen Zusammenhang Bewegung und Wahrnehmung haben.
Im Kurs kommen Sie Ihren eigenen Wahrnehmungssystemen auf die Spur, erlernen anhand praktischer Beispiele die Theorie und erfahren, welche Wahrnehmungskanäle für kleine Kinder am wichtigsten sind. Sie eignen sich gezielte Beobachtungskriterien an und verfügen am Kursende über Möglichkeiten, Bewegungsabläufe zu vereinfachen. Zudem erhalten Sie praktische Tipps aus der Psychomotorik-Therapie zur Differenzierung der Wahrnehmung und lernen, diese für die Kindergartengruppe anzupassen.
Zielpublikum
Schulische Heilpädagog*innen, Lehrpersonen Zyklus 1
Dozierende
Vera Simon, Psychomotorik-Therapeutin
Organisatorisches
Preis
CHF 432.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
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