Auf Basis neurodidaktischer Grundlagen lernen Sie Methoden für gehirngerechtes Lehren kennen, die mit Lehrmitteln kombinierbar sind und das Lernen in der Schule nachhaltiger, motivierender und einfacher gestalten.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 144.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Zyklus 3, Lehrpersonen Zyklus 1 und Lehrpersonen Zyklus 2
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-26.P-K-BB1108/01
Ziele und Nutzen
Die von der Kursleiterin jahrelang und erfolgreich in der Praxis erprobten Tools und Methoden orientieren sich an den aktuellen Grundlagen der Neurodidaktik sowie Ideen von Vera F. Birkenbihl, ergänzt durch weiterführende digitale und analoge, überwiegend spielerische, Elemente.
Die Kursinhalte ermöglichen ein intuitives, motivierteres und nachhaltigeres Lernen mit verbesserten lerntechnischen Metakompetenzen, wodurch der Arbeitsaufwand der Schüler*innen ausserhalb des Unterrichts reduziert und die Vorbereitungszeit für Lehrpersonen verkürzt wird.
Im Kursverlauf erhalten Sie zudem klare Übersichten über neurodidaktische Grundlagen, welche für Lehrende und Lernende als Leitfaden für die Selbstkontrolle der Wirksamkeit ihrer Arbeit dienen.
Zielpublikum
Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2, Lehrpersonen Zyklus 3
Dozierende
Annemarie Ebert, Lehrperson Bezirksschule
Organisatorisches
Preis
CHF 144.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.