Wiederholtes Üben der Rettungstechniken und der Nothilfe ist Voraussetzung für erfolgreiches Handeln im Ernstfall. Dieser Wiederholungskurs gibt Rettungsschwimmer*innen die Möglichkeit, ihr Wissen und Können aufzufrischen und zu festigen.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 21.3.2026
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Aarau
- Preis
- CHF 108.00 Kurskostenanteil (Modulbeitrag): CHF 30.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Zyklus 2, Lehrpersonen Sek II, Lehrpersonen Zyklus 3 und Lehrpersonen Zyklus 1
- Finanzierung
- SO und AG
- Nummer
- 1-26.P-K-BB4314/02
Ziele und Nutzen
Im Kurs repetieren wir die Pool-Inhalte (Retten, Bergen, erste Hilfe) und vermitteln Ihnen die neuen SLRG-Standards. Der Kurs ist empfehlenswert für alle, die ihre SLRG-Brevets aktualisieren müssen, damit die Ausbildung gültig bleibt.
Das Brevet «Plus Pool» ist vier Jahre gültig. Nach weiteren vier Jahren wird das Brevet «Plus Pool» automatisch ins Brevet «Basis Pool» zurückgestuft, was dann nur noch zur Teilnahme am WK «Basis Pool» berechtigt. Um das Brevet «Plus Pool» nach dessen Ablauf wieder zu reaktivieren, muss ein Modul «Plus Pool» erfolgreich besucht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Brevet I ist dem Brevet «Basis Pool» gleichgestellt. Das Brevet I berechtigt also zur Teilnahme am WK «Basis Pool». Die BLS-AED-Ausbildung ist zwei Jahre gültig.
Der WK BLS-AED muss separat absolviert werden. Er ist mit diesem Kurs gut kombinierbar und sehr zu empfehlen.
Zielpublikum
Lehrpersonen Sek II, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2, Lehrpersonen Zyklus 3
Dozierende
Kathrin Heitz Flucher, Dozentin für Bewegung und Sport PH FHNW
Organisatorisches
Preis
CHF 108.00 Kurskostenanteil (Modulbeitrag): CHF 30.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton finanziert
Für Lehrpersonen der Volksschule mit Anstellung im Kanton Solothurn übernimmt der Kanton die Gebühren.
Beratung
Kontakt

Sari Schneider
- Telefon
- +41 56 202 88 14
- sari.schneider@fhnw.ch
Anmeldung
Rettungsschwimmen: WK «Basis Pool» oder «Plus Pool» (Durchführung gesichert)Rettungsschwimmen: WK «Basis Pool» oder «Plus Pool» (Durchführung gesichert)
- Datum
- 21.3.2026
- Dauer
- Sa, 21.3.2026, 09:30–12:00 Uhr
- Ort
- Aarau
- Anmeldeschluss
- 14.2.2026
- Anzahl Plätze
- 12