Supervisionen unterstützen Schulleitende bei der Reflexion des eigenen Führungshandelns und bei aktuellen Problemstellungen im Schulalltag. Jede Supervisionsgruppe trifft sich regelmässig und wird durch eine Supervisorin begleitet.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 30.4.2026
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 210.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Schulleitende
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-26.P-K-BB7132/01
Ziele und Nutzen
Supervisionen für Schulleitende basieren auf einer systemischen und ressourcenorientierten Herangehensweise. In Kleingruppen wird ein geschützter Raum geschaffen, in dem die Schulleitenden ihre Anliegen, Fragestellungen und Probleme einbringen und reflektieren können. Dabei wird durch gezielte Fragen, Feedback und moderierte Diskussionen eine vertiefte Selbstreflexion angeregt.
Durch die Reflexion der eigenen Rolle, Führungskompetenzen und Entscheidungsprozesse können Schulleitende ihr Verhalten und ihre Arbeitsweise verbessern. Sie erlangen ein tieferes Verständnis für die Dynamiken in der Schule und lernen, mit Konflikten und herausfordernden Situationen konstruktiv umzugehen. Die Supervision fördert zudem die persönliche Entwicklung, stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation.
Regelmässige Supervisionen leisten einen Beitrag an die persönliche und professionelle Weiterentwicklung.
Die weiteren Termine für die Supervisionen werden mit den Teilnehmenden vor Ort vereinbart.
Zielpublikum
Schulleitende
Dozierende
Karin Maienfisch, Dozentin für Coaching und Schulentwicklung PH FHNW
Organisatorisches
Kostenanteil für Schulleitungspersonen Kanton SO: CHF 105.00
Preis
CHF 210.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: Die Teilnehmenden bezahlen einen Teil der Kurskosten. Details in der Anmeldung
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
Beratung
Kontakt

Sari Schneider
- Telefon
- +41 56 202 88 14
- sari.schneider@fhnw.ch
Anmeldung
Supervision für Schulleitende (Gruppe E)Supervision für Schulleitende (Gruppe E)
- Datum
- 30.4.2026
- Dauer
- Do, 30.4.2026, 08:30–12:00 Uhr
- Ort
- Campus Brugg-Windisch
- Anmeldeschluss
- 26.3.2026
- Anzahl Plätze
- 8
- Freie Plätze
- 7