Durch einen Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurs erkennen Jugendliche ihre Grenzen und lernen diese zu verteidigen. Wie kann das in die Volksschule integriert werden?
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 30.5.2026
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 288.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Zyklus 3 und Lehrpersonen Sek II
- Finanzierung
- SO und AG
- Nummer
- 1-26.P-K-BB4317/01
Ziele und Nutzen
Im Lehrplan 21 sind personale Kompetenzen wie Selbstbewusstsein und Selbstwahrnehmung verankert und Gewaltprävention ist ein zentraler Auftrag der Schulsozialarbeit. Jugendliche beider Geschlechter sollen lernen, selbstbewusst für ihre persönlichen Grenzen einzustehen.
Mädchen sollten insbesondere in Achtsamkeit geschult werden und ein Grundrepertoire an einfachen Techniken können, um sich im Ernstfall zu schützen. Jungs brauchen eher Strategien zur gewaltfreien Konfliktlösung, aber gleichzeitig auch Möglichkeiten, um sich körperlich zu messen und Dampf abzulassen.
In diesem Kurs erhalten Sie einen kleinen Einblick in diese Themen. Neben einem theoretischen Input zum Mindset der Selbstverteidigung, gibt es vor allem viele Möglichkeiten, um Übungen und Techniken in der Praxis zu erleben: Kampfspiele zum Aufwärmen, Partner*innen-Übungen mit Schlagpolster und Pratzen und einfache Techniken zur Selbstverteidigung.
Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Zielpublikum
Lehrpersonen Sek II, Lehrpersonen Zyklus 3
Dozierende
Claude Marc Hasler, Fachlehrperson Sport
Organisatorisches
Preis
CHF 288.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt

Sari Schneider
- Telefon
- +41 56 202 88 14
- sari.schneider@fhnw.ch
Anmeldung
Selbstverteidigung in der Schule – ein EinblickSelbstverteidigung in der Schule – ein Einblick
- Datum
- 30.5.2026
- Dauer
- Sa, 30.5.2026, 08:30–17:00 Uhr
- Ort
- Campus Brugg-Windisch
- Anmeldeschluss
- 25.4.2026
- Anzahl Plätze
- 24
- Freie Plätze
- 20