Jedes siebte Kind in der Schweiz erfährt sexualisierte Gewalt. Die Schule ist als Ort der Beziehungsgestaltung gleichzeitig auch ein Risikoraum für (sexualisierte) Grenzverletzungen. Wie gelingt ein professioneller Umgang mit dieser Thematik?
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 1.4.2026
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 144.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Berufseinsteigende, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2 und Wiedereinsteigende
- Finanzierung
- SO und AG
- Nummer
- 1-26.P-K-BB1611/01
Ziele und Nutzen
Dieser Kurs vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder, denn: Lehrpersonen spielen eine zentrale Rolle im Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, Schulen als sichere und gleichzeitig kompetente Orte zu gestalten, in denen Kinder gestärkt und geschützt werden.
Inhalte des Kurses sind:
- Fakten und Zahlen zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder
- Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Grundlagen
- Sensibilisierung von Kindern
- Aufbau einer Schutzkultur in der Schule
Im Kurs entwickeln Sie ein vertieftes Verständnis für die Bedeutung präventiver Massnahmen, erlangen Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen und lernen Strategien zur Stärkung von Kindern in der Schule kennen.
Zielpublikum
Berufseinsteigende, Wiedereinsteigende, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2
Dozierende
Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt
Organisatorisches
Preis
CHF 144.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt

Erik Tuchschmid
- Telefon
- +41 56 202 86 69
- erik.tuchschmid@fhnw.ch
Anmeldung
Prävention sexueller Gewalt. Schule als Kompetenz- und Schutzort.Prävention sexueller Gewalt. Schule als Kompetenz- und Schutzort.
- Datum
- 1.4.2026
- Dauer
- Mi, 1.4.2026, 13:30–17:00 Uhr
- Ort
- Campus Brugg-Windisch
- Anmeldeschluss
- 25.2.2026
- Anzahl Plätze
- 25