Ob als Standard-LED, in einem Chip oder einem Leuchtband: LED's eröffnen ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten beim Beleuchten von Bildern und Objekten.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Solothurn
- Preis
- CHF 828.00 Kostenanteil: CHF 40.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Zyklus 3 und Lehrpersonen Zyklus 2
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 4-26.P-K-BB4112/01
Ziele und Nutzen
Im Kurs experimentieren Sie mit Chips, Platinen, LED-Modulen und Leuchtbändern, schliessen sie an und berechnen die erforderlichen Widerstände. Dann bauen Sie diese in kreative Gestaltungsideen ein und beleuchten Kleinmöbel, Lämpchen und Wandobjekte. Der Designprozess und das Thema Beurteilung werden exemplarisch aufgezeigt und reflektiert sowie auf die eigene Schulstufe transferiert.
Sie erhalten methodische und didaktische Impulse für die Zyklen 2 und 3 und können Umsetzungsideen für den eigenen Unterricht erproben und weiterentwickeln.
Zielpublikum
Lehrpersonen Zyklus 2, Lehrpersonen Zyklus 3
Dozierende
Christoph Brandenberger, Lehrperson Primarstufe / Erwachsenenbildner
Organisatorisches
Preis
CHF 828.00 Kostenanteil: CHF 40.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.