Zahlreiche Reize in der Turnhalle führen bei Kindern mit Wahrnehmungsbesonderheiten zu Überforderung. Wir thematisieren, wie wir den Unterricht gestalten können, damit Menschen mit ASS/ADHS besser mitmachen können und welche Hilfsmittel es gibt.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 288.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2, Lehrpersonen Zyklus 3 und Assistenzpersonen
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-26.P-K-BB4301/01
Ziele und Nutzen
Sportstunden sind oft von zahlreichen Reizen begleitet: Farben, Lärm, Musik, Geräte, viele Menschen, wechselnde Bezugspersonen und vieles mehr. Diese Vielfalt an Eindrücken, schnellen Übergängen und offenen Aufgabenstellungen können bei Kindern im Autismus-Spektrum oder mit ADHS zu Stress und zu Verweigerung führen.
Für diese Schwierigkeit gibt es keine universelle Lösung, aber durch konkrete Beispiele aus der Praxis und fachliche Inputs erarbeiten wir gemeinsam hilfreiche Ansätze im Umgang mit herausforderndem Verhalten. Anhand einer Selbsterfahrung erleben wir, wie Reizüberflutung zu Überforderung führen kann und was in einer solchen Situation hilft.
Wir analysieren Spiele aus der Perspektive von Menschen mit Wahrnehmungsbesonderheiten. Wir diskutieren, wie Inhalte variiert werden können, damit die Teilnahme erleichtert wird und wie wir Übergänge gestalten können. Der Kurs gibt einen Einblick in Hilfsmittel und grundlegende Ansätze für den Sportunterricht mit Menschen im Autismusspektrum oder mit ADHS.
Zielpublikum
Assistenzpersonen, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2, Lehrpersonen Zyklus 3
Dozierende
Franziska Mohr, Fachlehrperson Sport
Larissa Bernasconi, Fachlehrperson Sport
Organisatorisches
Preis
CHF 288.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt

Sari Schneider
- Telefon
- +41 56 202 88 14
- sari.schneider@fhnw.ch