Die Werkzeugwerkstatt inspiriert Sie durch das Selberbauen und Anwenden von Werkzeugen für textile Techniken dazu, Ihren TTG-Unterricht damit zu bereichern.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 324.00 exkl. Material: 12 TN à CHF 40.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Berufseinsteigende, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2 und Lehrpersonen Zyklus 3
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-26.P-K-BB4123/01
Ziele und Nutzen
In der Werkzeugwerkstatt stellen wir Ihnen einfache Werkzeuge aus Holz, Recycling- und Alltagsmaterialien zum Bau vor Ort vor – Strickbüchse, Newsspindel und Lucet sind nur ein paar Beispiele davon.
Sie haben die Möglichkeit, traditionelle Textilhandwerks-Techniken mit Ihren selbstgebauten Geräten zu erproben und Sicherheit in der Herstellung und der Nutzung dieser Werkzeuge zu gewinnen, um sie im eigenen Unterricht mit Ihren Schüler*innen nachzubauen und anschiessend zu verwenden.
Im Kurs arbeiten wir mit geeigneten Methoden und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Umsetzung in der Praxis – Das ist «sälbergmacht»!
Zielpublikum
Berufseinsteigende, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2, Lehrpersonen Zyklus 3
Dozierende
Alexandra Huber, Lehrperson Textiles und Technisches Gestalten
Organisatorisches
Preis
CHF 324.00 exkl. Material: 12 TN à CHF 40.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt
