Wie können Sie Puppen als Leitfiguren einsetzen, um Konflikte zu entschärfen und einen humorvoll(er)en und soziale(er)en Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern zu erhalten? In diesem Kurs erlernen Sie die didaktischen und praktischen Fertigkeiten des Handpuppenspiels.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 432.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2 und Wiedereinsteigende
- Finanzierung
- SO und AG
- Nummer
- 1-26.P-K-BB1110/01
Ziele und Nutzen
Im Fokus des Kurses steht die dialogische Arbeit mit Puppen als innovativer Zugang zur Förderung überfachlicher Kompetenzen – wie zum Beispiel Empathie, Perspektivenübernahme, kritisches Denken und soziale Verantwortung.
Puppen können dazu beitragen, das Selbstwertgefühl von Lernenden aufzubauen, die emotionale Befreiung zu fördern und die Kommunikation (auch Klassengespräche) zu erleichtern, zu verbessern oder zu intensivieren. Mit Hilfe des Puppenspiels können die Motivation, das Interesse oder die Begeisterung der Lernenden erhöht werden, was zu einer intensiveren Aufmerksamkeit führt und zu Verbesserungen in der Kommunikation, im Klassenklima, in der Kreativität sowie in der Kooperation.
Durch die entspannte Atmosphäre, die Puppen erzeugen, wird die Interaktion zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen sowie zwischen Schüler*innen selbst gestärkt, sodass komplexe Inhalte leichter vermittelt werden können.
Zielpublikum
Wiedereinsteigende, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2
Dozierende
Petra Hofmann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin PH FHNW
Organisatorisches
Preis
CHF 432.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.