Diese Weiterbildung vermittelt Ihnen grundlegendes Wissen rund um das Thema Mobbing im System Schule. Gelingende Mobbingprävention und -intervention sind dabei wesentliche Schwerpunkte.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 288.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Berufseinsteigende, Lehrpersonen Zyklus 3, Lehrpersonen Zyklus 1 und Lehrpersonen Zyklus 2
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-26.P-K-BB1114/01
Ziele und Nutzen
Anhand von Praxisbeispielen aus dem Schulalltag gehen wir im ersten Teil der Weiterbildung folgenden Fragen nach:
- Wie erkenne ich Mobbing?
- Was ist der Unterschied zwischen Mobbing und Konflikt?
- Wie thematisiere ich Mobbing in der Schulklasse, im Team und in Elterngesprächen?
- Was sind die Do's and Don'ts im Umgang mit Mobbing oder bei einem Mobbingverdacht?
- Wie kann ich Mobbing stoppen und Betroffene schützen und stärken?
- Wer hat den Lead im Mobbingfall?
- Reicht es aus, bei akutem Mobbing Einzelgespräche zu führen?
- Wie sieht gute Mobbingprävention in der Schule aus?
Im zweiten Teil der Weiterbildung liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung. Anhand von Praxisbeispielen aus Ihrem Berufsfeld besprechen wir mögliche Vorgehensweisen und bearbeiten offene Fragen.
Fachvortrag, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Austausch, kollegiale Beratung und Plenumsbeiträge wechseln sich in dieser Weiterbildung ab mit Bewegungseinheiten und praktischen Spielen und Übungen zur Mobbingprävention. Bequeme Kleidung ist im Kurs von Vorteil.
Zielpublikum
Berufseinsteigende, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2, Lehrpersonen Zyklus 3
Dozierende
Karin Bachmann, dipl. Sozialpädagogin
Organisatorisches
Preis
CHF 288.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.