Basale Lesefertigkeiten bilden die Grundlage für die weitere Lesekompetenz- und Lernentwicklung von Kindern. Im Kurs thematisieren wir Entwicklung, Diagnose und Förderung basaler Lesefertigkeiten anhand konkreter Beispiele.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Olten
- Preis
- CHF 378.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Zyklus 1 und Schulische Heilpädagog*innen
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 4-26.P-K-BB2119/01
Ziele und Nutzen
Die Entwicklung basaler Lesefertigkeiten kann in ihrer Bedeutung kaum überschätzt werden: Sie bildet nicht nur die Grundlage für den weiteren Ausbau der Lesekompetenz, sondern auch für den selbstständigen Wissenserwerb in allen Fächern. Leseschwierigkeiten können den weiteren Verlauf der schulischen Entwicklung von Schüler*innen massiv beeinflussen. Die Lehrpersonen in Zyklus 1 haben daher eine grosse Verantwortung, die Kinder in diesem Prozess zu begleiten.
Im ersten Teil des Kurses werden wir thematisieren, wie die Entwicklung basaler Lesefertigkeiten verläuft und was typische Stolpersteine und Hürden sind, die es zu bewältigen gilt. Anhand von Beispielen lernen Sie, typische Leseprobleme zu diagnostizieren und passende Förderangebote auszuwählen. Im zweiten Teil reflektieren und diskutieren wir konkrete Daten von Schüler*innen, die Sie in der Zwischenzeit in Ihrer eigenen Klasse erhoben haben.
Sie machen eine Durchführung und Aufbereitung eines Verfahrens zur Lesediagnose für die Präsentation und Diskussion im zweiten Teil der Weiterbildung
Zielpublikum
Schulische Heilpädagog*innen, Lehrpersonen Zyklus 1
Dozierende
Maja Wiprächtiger, Prof. Dr., Leiterin Professur für Deutschdidaktik und ihre Disziplinen PH FHNW
Organisatorisches
Die Selbstlernzeit umfasst die Durchführung und Aufbereitung eines Verfahrens zur Lesediagnose für die Präsentation und Diskussion im zweiten Teil der Weiterbildung.
Preis
CHF 378.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt

Erik Tuchschmid
- Telefon
- +41 56 202 86 69
- erik.tuchschmid@fhnw.ch