Singen mit Bewegung macht nicht nur Spass, sondern unterstützt die Einstudierung, befreit die Stimme, macht Abläufe spürbar und fördert die Koordination.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Campus Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 288.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Musikgrundschule, Lehrpersonen Zyklus 1 und Lehrpersonen Zyklus 2
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-26.P-K-BB4201/01
Ziele und Nutzen
Im Kurs lernen, üben und entwickeln wir Lieder mit Bewegung. Dabei bauen wir die Bewegung als koordinative Herausforderung, als stimmbildnerisches Element oder als rhythmische Hürde ein.
Folgende Themen kommen im Kurs zur Sprache:
- Einsingen und Warm-up
- Einstudierung und Festigung
- Puls und Rhythmus
- Stimmbildung und Bewegung
- Gestaltung und Performance
Im Kurs setzen wir die theoretischen Fragestellungen immer auch praktisch um. Die Lieder können Sie in den Zyklen 1 und 2 umsetzen.
Zielpublikum
Lehrpersonen Musikgrundschule, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2
Dozierende
Andreas Wiedmer, Dozent für Fachdidaktik und Fachwissenschaften PH FHNW
Organisatorisches
Preis
CHF 288.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt
