Sie lernen praxisnah ein Therapiekonzept für stotternde Kinder von 3 bis 12 Jahren kennen – mit konkreten Ansätzen zur Arbeit mit jungen Kindern sowie zur direkten Therapie mit Schulkindern.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Unterrichtssprache(n)
- Deutsch
- Durchführungsort(e)
- Online
- Preis
- CHF 594.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Logopäd*innen
- Finanzierung
- AG und SO
- Nummer
- 1-26.P-K-BB1303/01
Ziele und Nutzen
Mit einem kurzen theoretischen Teil über Ätiologie und Symptomatik des Stotterns schaffen wir ein grundlegendes Verständnis für diese Thematik. Mittels diagnostischer Kriterien – die wir uns im Kurs genauer anschauen – können Sie differenzieren, ob ein Stottern therapiebedürftig ist oder nicht.
Nach der Grundlagenarbeit steht der Non-Avoidance- und Modifkationsansatz im Fokus: Praxisnah wird das Konzept in Anlehnung an Charles van Riper und Carl Dell vermittelt und aufgezeigt, wie der Ansatz auf die Therapie mit Vorschul- und Schulkindern übertragen und gestaltet werden kann. Dabei geht es um eine spielerische, altersgerechte und gleichzeitig direkte Arbeit an der Einstellung zum Stottern und an den Stotterereignissen.
Zielpublikum
Logopäd*innen
Dozierende
Susanne Gehrer, Lehrlogopädin
Organisatorisches
Preis
CHF 594.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt
