Benötigt ein mehrsprachiges Kind DaZ-Unterricht oder Logopädie? Im multidisziplinären Team kann geklärt werden, welche Hintergründe ein auffälliger Deutscherwerb hat und welches Unterstützungsangebot das richtige ist.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 18.6.2027
- Durchführungssprache
- Deutsch
- Durchführungsort
- Olten
- Preis
- CHF 288.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Schulische Heilpädagog*innen, Logopäd*innen, Lehrpersonen DaZ, Lehrpersonen Zyklus 1
- Finanzierung
- SO, AG
- Nummer
- 4-27.P-K-BB1324/01
Ziele und Nutzen
- Sie gewinnen Sicherheit im Unterscheiden von verschiedenen sprachlichen Unterstützungsangeboten für mehrsprachige Kinder.
- Sie kennen ein Vorgehen, um im multidiszplinären Team zu klären, was die Hintergründe für den auffälligen Deutscherwerb eines Kindes sein können.
- Sie verstehen künftig die Zuständigkeiten der verschiedenen Fachpersonen im Schulteam und können Ressourcen gezielt einsetzen.
Dazu erfahren Sie aktuelle Forschungsergebnisse zum kindlichen Mehrspracherwerb und lernen die Unterschiede zwischen Sprachförderung und Sprachtherapie sowie eines unauffälligen und auffälligen Deutscherwerbs kennen. Videobeispiele sowie Diskussionen in Kleingruppen vertiefen diese Ausführungen. Das darauf aufbauende Schema für die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, DaZ-Lehrpersonen, heilpädagogischen sowie logopädischen Fachpersonen können Sie nach diesem Kurstag direkt für ihren Arbeitsalltag nutzen.
Zielpublikum
Lehrpersonen DaZ, Logopäd*innen, Lehrpersonen Zyklus 1, Schulische Heilpädagog*innen
Dozierende
Judith Häusermann, Logopädin / freischaffende Dozentin
Organisatorisches
Preis
CHF 288.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Für Lehrpersonen, Schulleitungen und pädagogische Fachpersonen mit einer Anstellung an der Volksschule im Kanton Solothurn finanziert der Kanton und die Gemeinde das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt
Tina Pfeuti
- Telefon
- +41 62 957 37 22
- tina.pfeuti@fhnw.ch
Anmeldung
DaZ-Unterricht oder Logopädie? Unterscheidung von Förder- und Therapie-BedarfDaZ-Unterricht oder Logopädie? Unterscheidung von Förder- und Therapie-Bedarf
- Datum
- 18.6.2027
- Dauer
- Fr, 18.6.2027, 08:45–17:00 Uhr
- Ort
- Olten
- Anmeldeschluss
- 14.5.2027
- Anzahl Plätze
- 25
