Wann und wie sollen mündliche und schriftliche Fehler korrigiert werden? Korrekturen können für Schüler:innen sowohl lernförderlich als auch überfordernd sein. Wir gehen der Frage nach, wie korrigierendes Feedback situativ sinnvoll eingesetzt wird.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 26.5.2027
- Durchführungssprache
- Deutsch
- Durchführungsort
- Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 144.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen DaZ, Lehrpersonen Zyklus 3, Schulische Heilpädagog*innen, Lehrpersonen Zyklus 2
- Finanzierung
- SO, AG
- Nummer
- 1-27.P-K-BB2145/01
Ziele und Nutzen
- Sie lernen, zwischen Performanz- und Kompetenzfehlern zu unterscheiden, damit Sie entsprechend darauf reagieren können. Performanzfehler sind Flüchtigkeitsfehler, die durch Zeitdruck, Müdigkeit o.Ä. entstehen und oft von den Schüler:innen selbst korrigiert werden können. Kompetenzfehler reflektieren den Stand des Sprachsystems und benötigen eine Korrektur durch die Lehrperson.
- Sie vertiefen Ihr Wissen über Fehler- und Feedbackkultur und können erklären, wann und in welchem Ausmass korrigierendes Feedback für Schüler:innen mit Deutsch als Zweitsprache lernförderlich ist. Zentral ist dabei, dass Fehler Teil des Sprachlernprozesses sind und dass sowohl Lehrpersonen als auch Schüler:innen positiv mit Fehlern umgehen können.
- Sie profitieren vom Austausch mit anderen (DaZ-)Lehrpersonen, indem die Kursinhalte gemeinsam diskutiert und mit Erfahrungen verknüpft werden.
Zielpublikum
Lehrpersonen DaZ, Lehrpersonen Zyklus 1, Lehrpersonen Zyklus 2, Lehrpersonen Zyklus 3, Schulische Heilpädagog*innen
Dozierende
Ursula Ritzau, Dr., Dozentin an der Professur Deutschdidaktik und Mehrsprachigkeit im Kindesalter PH FHNW
Organisatorisches
Preis
CHF 144.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton und die Gemeinde finanziert
Für Lehrpersonen, Schulleitungen und pädagogische Fachpersonen mit einer Anstellung an der Volksschule im Kanton Solothurn finanziert der Kanton und die Gemeinde das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Beratung
Kontakt
Erik Tuchschmid
- Telefon
- +41 56 202 86 69
- erik.tuchschmid@fhnw.ch
Anmeldung
Fehler sind Helfer. Den DaZ-Lernprozess unterstützen.Fehler sind Helfer. Den DaZ-Lernprozess unterstützen.
- Datum
- 26.5.2027
- Dauer
- Mi, 26.5.2027, 13:30–17:00 Uhr
- Ort
- Brugg-Windisch
- Anmeldeschluss
- 21.4.2027
- Anzahl Plätze
- 20
