Wie gestalte ich eine Förderplanung unter Berücksichtigung der Kompetenzorientierung gemäss aktuellem Lehrplan? Ausgehend von fachlichen Inputs und Förderplanbeispielen der Teilnehmenden erarbeiten wir uns in diesem Kurs das nötige Know-how.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Nächster Start
- 15.9.2027
- Durchführungssprache
- Deutsch
- Durchführungsort
- Brugg-Windisch
- Preis
- CHF 432.00
- Format
- Kurs
- Zielpublikum
- Schulische Heilpädagog*innen, Sonderpädagogische Fachpersonen, Lehrpersonen DaZ
- Finanzierung
- AG, SO
- Nummer
- 1-27.P-K-BB1302/01
Ziele und Nutzen
Sie erfahren, welche Konsequenzen der aktuelle Lehrplan für die Förderplanung von Schüler*innen mit besonderem Bildungsbedarf oder mit komplexen Behinderungen hat und wie eine längerfristige Perspektive der Befähigung berücksichtigt werden kann. Sie vertiefen Ihr Wissen zu den Qualitätsmerkmalen einer professionellen Förderplanung und integrieren dieses in Ihre eigenen Praxisbeispiele – zum Beispiel beim Formulieren von Förderzielen und Unterstützungsmassnahmen.
Im Kurs orientieren wir uns an den Lebensbereichen nach ICF im «Schulischen Standortgespräch», am Lehrplan 21 und an der Broschüre «Anwendung des Lehrplans 21 für Schüler*innen mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen». Auf dieser Grundlage können wir komplexe Situationen professionell erfassen – mit dem Vorteil, dass so Stärken und Schwächen gleichermassen berücksichtigt und alle Beteiligten miteinbezogen werden.
Zielpublikum
Lehrpersonen DaZ, Sonderpädagogische Fachpersonen, Schulische Heilpädagog*innen
Dozierende
Barbara Haller, Dozentin für Integrative Pädagogik PH FHNW
Organisatorisches
Preis
CHF 432.00
Finanzierung
Kanton AG: durch den Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: durch den Kanton finanziert
Für Lehrpersonen, Schulleitungen und pädagogische Fachpersonen mit einer Anstellung an der Volksschule im Kanton Solothurn übernimmt der Kanton die Gebühren.
Beratung
Kontakt
Anmeldung
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- Datum
- 15.9.2027–24.11.2027
- Dauer
- Mi, 15.9.2027, 13:30–17:00 Uhr
Mi, 27.10.2027, 13:30–17:00 Uhr
Mi, 24.11.2027, 13:30–17:00 Uhr - Ort
- Brugg-Windisch
- Anmeldeschluss
- 8.8.2027
- Anzahl Plätze
- 16
