Jede Schule hat ihre eigene, unverwechselbare Kultur – oft über Jahre gewachsen – die spannende Gestaltungsmöglichkeiten für die Schulleitung bietet. Denn die Entwicklung und bewusste Gestaltung der Schulkultur ist entscheidend für ein motivierendes Lernumfeld. Eine positive Schulkultur stärkt Motivation, Engagement und Zusammenarbeit und schafft ein unterstützendes, inspirierendes Umfeld für Schüler*innen und Lehrpersonen. Sie wirkt sich direkt auf den Lernerfolg aus und bereichert das gesamte Schulleben.
Steckbrief
- Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Lernsetting
- Präsenz und Remote
- ECTS-Punkte
- 3
- Dauer
- 4.5 Tage: 2 Präsenztage, 2x0.5 Tage online, 1.5 Tage Asynchrone Arbeitszeit. Zusätzlich ca. 50h Selbststudium
- Preis
- CHF 1 890
- Format
- Modul
- Zielpublikum
- Schulleitende und Lehrpersonen mit lateralen Führungsfunktionen
- Finanzierung
- BL, AG, BS und SO
Ziele und Nutzen
In diesem Modul vertiefen Sie Ihr Verständnis für die unterschiedlichen Aspekte von Schulkultur und lernen praxisnahe Strategien für einen erfolgreichen Kulturwandel in Schulen kennen. Durch die Analyse verschiedener Schulkulturen, den Austausch mit anderen Teilnehmenden und konkrete Erkundungen entwickeln Sie die Kompetenzen, die Lern- und Lebensräume Ihrer eigenen Schule gezielt weiterzuentwickeln.
Dieses Modul kann an den «CAS Schulentwicklung» und den «DAS Schulleitung» angerechnet werden
Aufbau und Inhalte
Daten und Orte
Geplant für Aug./Sept. 2027. Die Termine folgen in Kürze.
Dozierende
- Maria Schmid, Dozentin für Pädagogik, Programmleiterin SOLE (Programm für soziales Lernen in der Schule und zur Gestaltung der Schulkultur), PH FHNW
- Verena von Atzigen, Leiterin Ressort Führung und Qualitätsmanagement, PH FHNW
Voraussetzungen und Zulassung
Zielgruppe
- Schulleitende
- Lehrpersonen mit lateralen Führungsfunktionen
Aufnahmekriterien
Für die Teilnahme ist ein akademischer Abschluss einer anerkannten Hochschule und einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Studiums Voraussetzung.
Das Aufnahmeverfahren erfolgt gemäss Weiterbildungsreglement der Pädagogischen Hochschule FHNW für die Weiterbildungsprogramme, Certificate of Advanced Studies (CAS).
Organisatorisches
Gebühren
CHF 1 890
Kantonale Finanzierungen
Kanton AG: durch Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: CHF 945 sind durch die Teilnehmenden zu bezahlen (Kategorie C)
Volksschule im Kanton Solothurn
Die unter «Preis» ausgeschriebenen Weiterbildungskosten werden in der Regel vom Kanton oder von der Gemeinde getragen.
Es gibt folgende Finanzierungskategorien:
- Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
- Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
- Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
- Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton BL: bedingt über Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Basel Landschaft
Für Schulleitungen mit Anstellung an einer öffentlichen Volksschule im Kanton Basel-Landschaft übernimmt der Kanton die Gebühren, wenn ihm eine von der vorgesetzten Stelle unterschriebene Fortbildungsvereinbarung vorliegt (Platzzahl ist beschränkt). Werden mehrere Module gebucht, ist ab einer Kostensumme von CHF 7000.– eine Weiterbildungsvereinbarung einzureichen.
Kanton BS: bedingt über Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Basel Stadt
Zusatzqualifikationen für Lehrpersonen Basel-Stadt können auf Antrag ganz oder teilweise von der Volksschulleitung Basel-Stadt bezahlt werden. Angaben zur Anmeldung und Finanzierung finden sich in der aktuell gültigen Weisung (www.edubs.ch/zq) betreffend Finanzierung von Erweiterungsstudiengängen, Zusatzqualifikationen, Nachqualifikationen und Masterstudiengängen der Volksschulen Basel-Stadt.
Aufwand und Abschluss
Arbeitsformen | Arbeitsaufwand
Arbeitsformen
Das Modul umfasst 3 ECTS, das entspricht einem Umfang von 90 Stunden, die über Präsenzstudium, Selbststudium und einem Leistungsnachweis zu erbringen sind. Präsenzstudium mit verschränkter internetbasierter Lehre und Präsenzlehre, Studienaufgaben, Arbeit in Lerngruppen und Selbststudium.
Arbeitsaufwand
Das Modul umfasst 3 ECTS, das entspricht einem Umfang von 90 Stunden, die über Präsenzstudium und Selbststudium zu erbringen sind.
Leistungsnachweise | Abschluss
Leistungsnachweise
Das Modul kann mit einem schriftlichen Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Für die Anrechnung an das CAS-Programm «Schulentwicklung» müssen zwei Leistungsnachweise, in zwei gewählten Modulen, erbracht werden. Der Arbeitsumfang pro Leistungsnachweis beträgt rund 25 Arbeitsstunden.
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Beratung und Info-Anlässe
Kontakt

Jasmin Berger
- Telefon
- +41 56 202 86 31
- jasmin.berger@fhnw.ch

