Spezifische Weiterbildungen für den erfolgreichen Wiedereinstieg nach einer längeren Pause vom Lehrberuf.
Weiterbildungen beim Wiedereinstieg

Grafik und Texte nach: Flyer «Mittlere Berufsphase» (2017) Lauper, Tschopp, Hasler & Keller-Schneider.
Digitale Selbstlern-Kurse für Lehrpersonen
Möchten Sie nach einer beruflichen Pause wieder durchstarten? Oder besitzen Sie ein ausländisches Lehrdiplom und wollen sich fit machen für den Unterricht an hiesigen Schulen? Oder möchten Sie Ihr Wissen flexibel auffrischen, unabhängig von Ort und Zeit? Die DigSel-Kurse sind ein digitales Kursformat zu allgemeinen Themen oder Themen mit Überblickscharakter. Die ersten DigSel-Kurse werden zu den Themen «Schule heute, Schule hier», «Einstieg ins zeitgemässe Unterrichten am Beispiel kompetenzorientierte Aufgabenstellung» und «Medien und Informatik in jedem Unterricht» angeboten.
Die Kurse sind digital auf der Plattform LearningView verfügbar. Die Handhabung und der Umgang mit LearningView wird sorgfältig angeleitet.
Bestehende Kurse und Tagungen für den Wiedereinstieg
Übersicht der Weiterbildungskurse
Aufgrund einer Standortbestimmung stellen Sie Ihre individuelle Weiterbildungsplanung zusammen.
Tagungen und Netzwerktreffen
Aufgrund des grossen Überblickscharakters von Tagungen, an denen Ihnen konkreter didaktischer Einblick geboten wird, eignen sich diese speziell auch für Wiedereinsteiger*innen. Besuchen Sie unsere Übersichtsseite und lassen Sie sich vom umfangreichen Angebot inspirieren.
Zulassungsbedingungen
Der Zugang zu den ausgewählten Kursen aus dem Weiterbildungsprogramm ist für alle Wiedereinsteigenden frei.
Wenn noch keine Anstellung als Lehrperson vorliegt, setzen Sie sich bitte mit der angegebenen Kontaktperson in Verbindung. Die Kosten für den Kurs sind selbständig zu tragen.
Kosten
- Kanton Aargau: Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert. Für eine allfällige Mitfinanzierungen von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
- Kanton Solothurn: Eine allfällige Finanzierung durch den Kanton Solothurn und/oder die Gemeinde gilt für Lehrpersonen der Volksschule mit einer Anstellung im Kanton Solothurn. Bei einer Mitfinanzierung durch die Gemeinde gilt die Zustimmung der Schulleitung als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil. Detaillierte Informationen zur Finanzierung entnehmen Sie dem jeweiligen Angebot.
- Kanton Basel-Stadt: Lehrpersonen, die im Kanton Basel-Stadt unterrichten, können ein Gesuch um Kostengutsprache an das Erziehungsdepartement Basel-Stadt richten.
- Alle anderen Lehrpersonen bezahlen die Kurskosten gemäss Ausschreibung.
