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Anrechnung von Studien- und Bildungsleistungen

Anrechnungsverfahren «Validation des acquis de l’expérience» (VAE), Pädagogische Hochschule FHNW

Pädagogische Hochschule FHNW


Berufserfahrene Personen, welche die formalen Zulassungsvoraussetzungen zum Studium erfüllen (nicht über Zulassungsverfahren «sur dossier»), können sich nicht-formal und informell erworbene, für den Lehrberuf bedeutsame Kompetenzen über ein separates Verfahren «Validation des acquis de l’expérience» (VAE) anrechnen lassen.

Folgende Kriterien für eine Gesuchseinreichung müssen erfüllt sein:

  • Mindestalter 27 Jahre (Stichtag 1.9. beziehungsweise 1.2. vor Studienbeginn)
  • Erfüllen der formalen Zulassungsbedingungen (nicht via Zulassungsverfahren «sur dossier»)
  • Nachgewiesene Berufstätigkeit im Umfang von mindestens 300 Stellenprozent nach Abschluss der Ausbildung auf der Sekundarstufe II, erbracht über einen Zeitraum von maximal acht Jahren.

Das Gesuch kann ausschliesslich für die Prüfung der Anrechnung in den Bachelorstudiengängen Kindergarten-/ Unterstufe und Primarstufe oder den Bachelor- und Masterstudiengängen Sekundarstufe I (ohne Stufenerweiterung) eingereicht werden.

Hinweis: Nicht für die Studienvariante Quereinstieg.

Folgende Leistungen werden auf ihre Anrechenbarkeit hin überprüft:

  • Nicht-formale Bildungsleistungen, die nicht auf Hochschulstufe erbracht wurden und im Rahmen von Weiterbildungen erworben wurden wie beispielsweise:
    • Schulfeldrelevante Weiterbildung in Erwachsenenbildung, Berufsbildung
    • fachliche Qualifikationen, die für die Schulfächer relevant sind
  • Informelle Bildungsleistungen, die individuell und ausserhalb strukturierter Bildungsangebote erworben wurden wie beispielsweise durch berufliche Tätigkeit, schulfeldrelevante ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, Sport, Kultur, Politik oder Unterrichtstätigkeit, die nicht die Kriterien für eine Gesucheingabe für das allgemeine Anrechnungsverfahren erfüllt.

Ausschluss der Anrechenbarkeit

Familien-/Erziehungsarbeit kann nicht angerechnet werden.

Die 300 Stellenprozent Berufstätigkeit, welche für die Gesuchseinreichung nachgewiesen werden, können nicht zusätzlich für eine Anrechnung berücksichtigt werden.

Umfang der möglichen Anrechnungen und Grundsätze

Es ist nicht möglich, einfache Regeln zu formulieren. Jeder eingegangene Antrag wird individuell vertieft durch ein Expert*innengremium geprüft und beurteilt.

Der Vergleich zwischen nachgewiesenen Kompetenzen zu den im PH-Studium geforderten Leistungen erfolgt auf der Ebene der relevanten Studienbereiche und deren Module (vergleichen Sie dazu die Übersicht zu den betreffenden Studiengängen oder die detaillierte Modulübersicht der Studiengänge). Gewisse Module sind zwingend zu absolvieren und können auf keinen Fall angerechnet werden. Dies ergibt sich aus den besonderen Anforderungen eines PH-Studiums, das berufsbezogen ist und bei dem daher fachliche oder theoretische Inhalte und berufliche Praxis in engstem Bezug stehen müssen.

Bei Anträgen zur Anrechnung sowohl formaler wie nicht-formaler und informeller Bildungsleistungen nimmt das Expert*innengremium eine Gesamtbeurteilung vor. Der Umfang der Anrechnungen variiert zwischen wenigen ECTS-Punkten bis zu 30 ECTS-Punkten und mehr.

Nicht-formal und informell erworbene, für den Lehrberuf bedeutsame Kompetenzen, können für die Studiengänge Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe im Umfang von maximal 60 ECTS sowie für den Studiengang Sekundarstufe I im Umfang von maximal 90 ECTS (integriert) resp. 40 ECTS (konsekutiv) an die Ausbildung angerechnet werden.

Rechtliche Grundlagen

Richtlinien zur Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Bildungsleistungen der PH FHNW (PDF)

Anrechnungsgesuch

Gesuch stellen

Anrechnungsgesuch «Validation des acquis de l’expérience» (VAE)

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr für dieses Anrechnungsverfahren beträgt CHF 200. Die Gebühr ist mit der Gesucheinreichung fällig und kann per Kreditkarte oder TWINT bezahlt werden.

Fristen

Anrechnungsgesuche sind einzureichen bis spätestens 1. September (bei einem Studienstart im September), respektive 1. Februar (bei einem Studienbeginn im Frühjahrssemester).

Eine frühzeitige Einreichung empfiehlt sich. Die Gesuche werden durch ein Expertengremium, ausschliesslich in den Monaten Februar, Mai, September und Dezember, geprüft. Die Bearbeitung kann dadurch mehrere Wochen dauern.

Hinweise:

  • Für einen Studienstart im Herbstsemester: Für Gesuche, die bis am 30.4. vollständig bei uns eingehen, können wir einen Entscheid bis zur Semester-Hauptbelegung (anfangs Juli) gewährleisten.
  • Für einen Studienstart im Frühjahrssemester: Für Gesuche, die bis am 30.11. vollständig bei uns eingehen, können wir einen Entscheid bis zur Semester-Hauptbelegung (anfangs Januar) gewährleisten.
  • Dossiers werden nur bearbeitet, wenn sie vollständig sind und alle verlangten Unterlagen und Dokumente vorliegen.
  • Das Gesuch um Anrechnung von Studien- und Bildungsleistungen gilt nicht als Anmeldung zum Studiengang.

Kontakt

Bei Fragen hilft Ihnen das Team «Zulassung und Anerkennung» der Zentralen Studienadministration gerne weiter: zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch

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