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Anrechnung von Studien- und Bildungsleistungen, Pädagogische Hochschule FHNW

Pädagogische Hochschule FHNW


An der Pädagogischen Hochschule FHNW können Sie bereits vor Aufnahme des PH-Studiums erbrachte Leistungen für eine Anrechnung ans Studium prüfen lassen.

Wir bieten zwei verschiedene Verfahren an, in denen bereits erbrachte Leistungen auf Anrechenbarkeit ans Studium geprüft werden.

  1. Allgemeines Anrechnungsverfahren für alle Personen
    und/oder
  2. Anrechnungsverfahren «Validation des acquis de l’expérience» (VAE)

Allgemeines Anrechnungsverfahren für alle Personen

Dieses Anrechnungsverfahren steht allen Personen offen, welche bereits Studien- und Bildungsleistungen mitbringen, die einen inhaltlichen Bezug zum gewählten Studiengang haben.

Folgende Leistungen kommen für eine Anrechnung in Frage:

  • Formale Studienleistungen, erworben innerhalb eines Hochschulstudiums, das zu einem anerkannten Abschluss innerhalb des staatlichen Bildungssystems führt.
    --> für alle Studiengänge und Studienvarianten prüfbar
  • Nicht-formale Bildungsleistungen auf Hochschulstufe, das sind zum Beispiel Weiterbildungsformate wie CAS, DAS oder MAS.
    --> für alle Studiengänge und Studienvarianten (ausser für Sekundarstufe II) prüfbar
  • Unterrichtspraxis in der Schulstufe, die Sie studieren werden (Zielstufe)
    --> gilt nicht für die Studienvariante Quereinstieg und die Studiengänge Sekundarstufe II, Logopädie oder Sonderpädagogik

Anrechnungsverfahren «Validation des acquis de l’expérience» (VAE)

Mit diesem Verfahren können – allenfalls zusätzlich zum allgemeinen Anrechnungsverfahren – unter bestimmten Bedingungen Anrechnungen beantragt werden.

Gilt ausschliesslich für:

  • Personen über 27 Jahre mit Berufserfahrung, welche die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen (nicht über Zulassungsverfahren «sur Dossier»)
  • für die Bachelorstudiengänge Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe oder die Bachelor- und Masterstudiengänge Sekundarstufe I (ohne Stufenerweiterung)

Nicht für die Studienvariante Quereinstieg sowie alle weiteren hier nicht explizit aufgeführten Studiengänge.

In diesem Verfahren können folgende Leistungen angerechnet werden:

  • Nicht-formale Bildungsleistungen, welche innerhalb von Weiterbildungen, aber nicht an einer Hochschule erworben worden sind.
  • Informelle Bildungsleistungen, die individuell und ausserhalb strukturierter Bildungsangebote erworben wurden.

Details und Bedingungen zu den beiden Anrechnungsverfahren

Die obige Übersicht zeigt die beiden Verfahren auf, in denen ein Gesuch um Anrechnung gestellt werden kann. Je nach Vorbildung können beide Gesucharten oder nur eine der beiden Gesucharten zur Prüfung einer Anrechnung eingereicht werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit, ein Gesuch eingeben zu können, finden Sie auf der jeweiligen Detailseite:

  • Allgemeines Anrechnungsverfahren für alle Personen
  • Anrechnungsverfahren «Validation des acquis de l’expérience» (VAE)

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