Outgoing Students
Das International Office berät und unterstützt Studierende, die sich für einen Aufenthalt an einer Partnerhochschule in der Schweiz oder im Ausland interessieren.
Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen an der HGK Basel können bis zu zwei Semester ihres Studiums an einer Partnerhochschule verbringen.
Auskünfte über den Austausch an Nicht-Partnerhochschulen finden Sie unten im Abschnitt ‘Freemover’.
20. März für das nachfolgende Herbstsemester.
08. September für das nachfolgende Frühjahrssemester.
Interessierte Studierende müssen an der HGK Basel regulär eingeschrieben sein, gute Prüfungsresultate erzielt haben und die erforderlichen Sprachkenntnisse beweisen können. Dazu müssen sie die Unterstützung der Leitung ihres Studiengangs für ein Austauschsemester mittels einem Empfehlungsformular (siehe unten) nachweisen können.
1. Vorbereitung
Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Planung. Recherchieren Sie das Angebot, die Nominations- und Bewerbungsfristen, die Unterrichtssprache sowie die Zulassungskriterien der Partnerhochschulen. Klären Sie studiengangsrelevante Fragen (z. B. optimaler Zeitpunkt, passende Hochschule, erforderliche Module zur ECTS-Erfüllung) mit Ihrer Studiengangleitung.
2. Empfehlungsformular
Füllen Sie gemeinsam mit Ihrer Studiengangleitung das Empfehlungsformular aus (Download im Inside, AAI-Login erforderlich). Im Formular können bis zu drei Wunschhochschulen aus der Liste der aktuellen HGK-Partnerhochschulen angegeben werden. Das International Office wird Sie an einer dieser Hochschulen nominieren.
Hinweis: Es liegt in Ihrer Verantwortung, im Vorfeld sicherzustellen, dass Sie die Zulassungskriterien Ihrer Wunschhochschulen erfüllen.
3. Bewerbung auf Mobility-Online
Reichen Sie Ihre Bewerbung über Mobility-Online ein und laden Sie folgende Unterlagen hoch:
- Profilfoto
- Motivationsschreiben
- Sprachzertifikat (falls erforderlich)
- Empfehlungsformular
Die Bewerbung muss jeweils bis spätestens 20. März für einen Austausch im Herbstsemester bzw. 08. September für einen Austausch im Frühjahrssemester eingereicht werden.
4. Zuteilung der Plätze
Nach Ablauf der Frist werden die Bewerbungen geprüft und die verfügbaren Plätze an den Partnerhochschulen zugeteilt. Sobald Sie vom International Office über Ihre Zuteilung informiert wurden, haben Sie 5 Tage Zeit, um diese anzunehmen oder abzulehnen.
Wichtig:
Die Anzahl Plätze pro Partnerhochschule ist begrenzt. Es wird versucht, Ihnen Ihre erste Wahl zu ermöglichen. Sie müssen jedoch bereit sein, auch an einer der anderen angegebenen Hochschulen ein Austauschsemester zu absolvieren. Eine Ablehnung der Zuteilung bedeutet, dass keine erneute Zuteilung erfolgt und Ihre Bewerbung annulliert wird.
5. Nomination
Das International Office nominiert Sie an der zugeteilten Partnerhochschule. Im Anschluss werden Sie in der Regel direkt von dieser kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert.
6. Bewerbung an der Partnerhochschule
Bewerben Sie sich gemäss den Vorgaben der Partnerhochschule innerhalb der dort genannten Fristen.
Achtung: Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihre Bewerbung rechtzeitig einzureichen. Prüfen Sie in dieser Zeit regelmässig Ihr FHNW-E-Mail-Postfach.
7. Antwort der Partnerhochschule
- Zusage: Das International Office stellt Ihnen in Mobility-Online die notwendigen Formulare (Learning Agreement, Verpflichtungserklärung) zur Verfügung. Danach können Sie mit der Planung Ihres Aufenthalts beginnen.
- Absage: Kontaktieren Sie umgehend das International Office der HGK Basel, um mögliche Alternativen zu besprechen.
8. Organisation des Aufenthalts
Sie sind selbst verantwortlich für die Organisation von Reise und Unterkunft, Visum, Versicherungen, Impfungen etc.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bietet hilfreiche Informationen zur Vorbereitung Ihres Auslandaufenthalts.
Wenn Sie an einer unserer Partnerhochschulen im Ausland ein Austauschsemester absolvieren, zahlen Sie dort keine zusätzlichen Semestergebühren, sondern bleiben regulär bei uns immatrikuliert und bezahlen die regulären Semestergebühren an der HGK Basel. Gelegentlich können jedoch kleine Beträge für die Anmeldegebühr an der Partnerhochschule anfallen.
Aufenthalten an Partnerhochschulen können im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) von Movetia abgewickelt und ggf. finanziell gefördert werden. Dies ist nicht möglich, wenn keine aktive Partnerschaft mit der gewünschten Hochschule besteht.
Das SEMP-Stipendium für Austausche zu Studienzwecken beträgt ca. 300-500 CHF pro Monat.
Wichtig: Sie müssen sich nicht direkt bei Movetia für den Zuschuss bewerben. Das Bewerbungsverfahren läuft ausschliesslich über das International Office der HGK Basel. Alle förderfähigen Studierenden werden rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert.
Informationen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden sie hier.
Die Entscheidung über die Übernahme von Studienleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht werden, obliegt grundsätzlich den Studiengängen bzw. Instituten. Sie wird mittels Learning Agreement vor Antritt des Austausch- oder Gaststudiums zwischen Studierenden, Studiengang an der HGK und Studiengang, Fachbereich oder Institut an der Partnerhochschule vereinbart.
Nach dem Aufenthalt erhalten die Studierenden von der Gasthochschule ein Transcript of Record (ToR), in dem alle besuchten Module aufgeführt sind. Das ToR muss an das International Office weitergeleitet werden, um die Übernahme von Leistungen zu ermöglichen.
Studierende der HGK Basel, die ein Austauschsemester an einer Hochschule, mit der die HGK Basel keine aktive Partnerschaft hat, absolvieren möchten, können sich ggf. als Freemover direkt bei der gewünschten Gasthochschule bewerben.
Freemover sind grundsätzlich Gaststudierende und nicht Austauschstudierende, denn ihr Auslandsstudium erfolgt nicht im Rahmen eines interinstitutionellen Abkommens zwischen zwei Hochschulen. Dies bedeutet in erster Linie, dass sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes an der HGK Basel beurlaubt sind und geringere Semestergebühren hier bezahlen. Dafür müssen sie an der Gasthochschule Semestergebühren bezahlen.
Das International Office kann bei Freemovern unterstützend wirken, diese sind aber grundsätzlich für alle Vorgänge, die das Auslandsstudium betreffen, selbst verantwortlich, inklusiv für das Abklären der Übernahme von Studienleistungen (ECTS) mit der Studiengangsleitung.
