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Wer hilft uns, wenn wir hilflos sind?

Prof. Dr. Oliver Bendel leitete das Berliner Kolloquium der Daimler und Benz Stiftung zu Robotern in der Pflege.

Wer hilft uns, wenn wir hilflos sind? In der nahen oder fernen Zukunft? Ein Roboter oder ein Mensch? Oder beide zusammen? Solche Fragen wurden am 22. Mai 2019 beim Berliner Kolloquium der Daimler und Benz Stiftung zu Robotern in der Pflege gestellt.

Den Einführungsvortrag hielt der Informations- und Maschinenethiker Prof. Dr. Oliver Bendel. Als wissenschaftlicher Leiter der Veranstaltung hatte er, um Antworten auf die genannten Fragen zu finden, weltweit bekannte Experten eingeladen. Der Japanologe Prof. Dr. Florian Coulmas ging auf Artefakte aus Japan ein, auch aus dem Pflegebereich. Der Technikphilosoph Prof. Dr. Armin Grunwald präsentierte einen aktuellen Bericht zu Pflegerobotern für den Deutschen Bundestag. Die Maschinenethiker Prof. Dr. Michael Anderson und Prof. Dr. Susan L. Anderson haben vor einiger Zeit einen Roboter mit einer Reihe von Werten programmiert, die sein Verhalten gegenüber Pflegebedürftigen bestimmen. Zum ersten Mal trugen sie die Ergebnisse aus diesem Projekt vor europäischem Publikum vor. Prof. Dr. Gundula Hübner nahm die Perspektive der Psychologie ein, Dr. Andreas Keibel und Dr. Karsten Schwarz berichteten aus der industriellen und pflegerischen Praxis.

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“Pflegeroboter sind weder Heilsbringer noch Vorboten des Weltuntergangs.” Prof. Dr. Oliver Bendel (Foto: Daimler und Benz Stiftung).

Interdisziplinär und international

Die zahlreich erschienenen Gäste stellten Fragen, die der Schweizer Journalist Christoph Keller entgegennahm und an die Experten weiterreichte. Aus Sicht der Ethik ergeben sich nach Prof. Dr. Oliver Bendel sowohl Chancen als auch Risiken. Pflegeroboter sind offenbar weder Heilsbringer noch Vorboten des Weltuntergangs. Eine Option für die Pflegebedürftigen ist eine spezielle Patientenverfügung, in der der Einsatz von Operations-, Therapie- und Pflegerobotern geregelt wird. Ethische Leitlinien können in Einrichtungen ebenfalls eine Rolle spielen, müssen aber gut begründet sowie verbindlich sein. Wünschenswert wären vor allem vertragliche Vereinbarungen und gesetzgeberische Massnahmen mit dem Ziel, die Rechte der Betroffenen zu schützen und zu stärken.

Interdisziplinär ausgerichtet und international besetzt – so hat das Berliner Kolloquium mit dem Titel „Wer hilft uns, wenn wir hilflos?“ erste Antworten gefunden.

Weitere Informationen

Webseite Berliner Kolloquium

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