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Werden Sie als Praxislehrperson Partnerin der PH FHNW!

Praxislehrpersonen und Praktikumsleitende sind Orientierungsfiguren, die ihre berufliche Praxis sichtbar machen und Studierende in den Praktika begleiten.

Praxislehrpersonen und Praktikumsleitende wirken als Beauftragte der Hochschule in den Berufspraktischen Studien mit. Sie übernehmen Verantwortung dafür, Studierenden der Hochschule ihre jeweilige berufliche Praxis sichtbar zu machen. Sie erklären, was sie tun, und lassen Studierende an dieser Praxis in adäquater Weise teilhaben.

Studierende übernehmen unter ihrer Begleitung Mitverantwortung für das Lernen und die Förderung der Schüler*innen bzw. für heilpädagogische oder logopädische Interventionen. Durch die Mitarbeit in den Berufspraktischen Studien der Hochschule gewinnen Praxislehrpersonen und Praktikumsleitende auch ihrerseits Impulse und Reflexionsanstösse und haben teil an den aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Diskursen.

Lehrpersonen aller Stufen der Volks- und Mittelschulen sowie Fachpersonen der Sonderpädagogik und Logopädie mit Berufserfahrung können Praxislehrperson bzw. Praktikumsleitende werden. Die Pädagogische Hochschule sucht kontinuierlich engagierte Könner*innen der beruflichen Praxis und ist an einer längerfristigen Zusammenarbeit mit ihnen sehr interessiert. Die wichtige Tätigkeit als Praxislehrperson bzw. Praktikumsleitende*r wird entsprechend entlohnt. 

Die Qualifizierung zu Praxislehrperson und Praktikumsleitenden befähigt erfahrene Lehrpersonen und pädagogische Fachpersonen, die Begleitung der Studierenden fachlich und methodisch fundiert zu erfüllen und einen Beitrag zur Professionalisierung von künftigen Lehrpersonen bzw. Fachpersonen der Sonderpädagogik und Logopädie zu leisten. Eine Begleitung von Studierenden «auf Probe» ist vor dem Entscheid zur Teilnahme an der Qualifizierung möglich.

Zulassungsbedingungen

  • In der Regel mindestens drei Jahre Berufstätigkeit
  • Diplom für die betreffende Schulstufe
  • Empfehlung der Schulleitung bzw. der Leitung der sonderpädagogischen Institution

Umfang und Kreditierung

Die Qualifizierung dauert in der Regel 10 Tage. Sie schliesst mit einem Leistungsnachweis ab und wird mit einer Modulbestätigung und 4 ECTS-Punkten ausgewiesen, die an andere Angebote des Instituts Weiterbildung und Beratung der PH FHNW anrechenbar sind.

Arbeitsaufwand: Total 120 Stunden (4 ECTS-Punkte): 80 Stunden Kontaktstudium, 40 Stunden Selbststudium (Lektüre, Leistungsnachweis)

Kosten und Stellvertretungsregelungen

  • Die Kosten der Qualifizierung (regulär CHF 4200) werden von den jeweiligen Studienganginstituten übernommen, sofern am Institut ein Bedarf besteht.
  • Für Lehrpersonen der Volksschule aus dem Kanton Aargau gewährt das Departement BKS einen besoldeten Urlaub von maximal fünf Tagen für die ganze Dauer der Weiterbildung.
  • Für Lehrpersonen der Volksschule aus dem Kanton Solothurn werden die anfallenden Stellvertretungskosten für zehn Tage vom Kanton übernommen.
  • An den Volksschulen des Kantons Basel-Stadt werden Lehrpersonen für die Dauer der gesamten Weiterbildung im Rahmen eines bezahlten Urlaubs vom Unterricht freigestellt.
  • Für Lehrpersonen aus dem Kanton Basel-Land ist die Qualifizierung in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit angesetzt, sodass keine Stellvertretungskosten anfallen.

Kontakt

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und Kontaktadressen:

Qualifizierung zur Praxislehrperson und als Praktikumsleitende/r

Erfahrungsbericht der Praxislehrperson Marius Füeg

Füeg, der 2023 die Qualifizierung zur Praxislehrperson machte, blickt zurück im Interview.

Zum Interview
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