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Zulassungsverfahren «sur dossier» für Logopädie

Zulassung zum Studium möglich für erfahrene Berufspersonen für den Studiengang Logopädie

Zulassungsbedingungen für das Verfahren «sur dossier»

Um für das Zulassungsverfahren «sur dossier» zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestalter bei Studienbeginn 27 Jahre (Stichtag 1. September)
  • Abschluss einer regulär mindestens dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II (Berufslehre, DMS, FMS, HMS, WMS)
  • nachgewiesene Berufstätigkeit (300 Stellenprozente nach Abschluss der Ausbildung, innert acht Jahren)
  • fremdsprachige Bewerber*innen: Nachweis Sprachkompetenz Deutsch Niveau C2

Bitte beachten Sie, dass gemäss den gesamtschweizerischen Regelungen Betreuungsaufgaben nicht an die verlangten 300 Stellenprozente Berufstätigkeit angerechnet werden können. Ebenso ist für diese Form der Zulassung eine Anrechnung von Berufserfahrung an das Studium nicht möglich (siehe unter «Anrechnungen»).

Ablauf des Verfahrens

Im Zulassungsverfahren «sur dossier» wird die Studierfähigkeit abgeklärt.

Studierfähigkeitsabklärung

Bei der Abklärung der Studierfähigkeit werden Bereiche der kognitiven Leistungsfähigkeit (schlussfolgerndes Denken und Merkfähigkeit), mathematisches Wissen und Textverständnis geprüft. Dauer 1 Tag

Merkblatt zur Studierfähigkeitsabklärung (PDF)

FAQ «sur dossier» Logopädie (PDF) 

Richtlinien zum Zulassungsverfahren «sur dossier»

Nachteilsausgleich

Zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen können Studieninteressierte / Prüfungsteilnehmende mit Behinderung an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragen. Ein Nachteilsausgleich bietet Prüfungsteilnehmenden die Möglichkeit, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in einer ihrer Behinderung angepassten Form zu erbringen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich hat mit der Anmeldung zum Zulassungsverfahren zu erfolgen.

Hinweis: Bei verspäteten Anträgen ist eine Bearbeitung bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt nicht sichergestellt.

Mehr zu Nachteilsausgleich

Gültigkeit des Verfahrens

Ein bestandenes Zulassungsverfahren «sur dossier» gilt solange als Zulassungsausweis, wie sich das Zulassungsverfahren nicht wesentlich ändert. (vgl. Ziff. 9 Abs. 7 der Richtlinien zum Zulassungsverfahren (111.1.03))

Termine des Verfahrens

Das Zulassungsverfahren wird zweimal jährlich durchgeführt.

Verfahren im Herbst

  • Anmeldefenster: jeweils 1.9 bis 31.10
  • Termine Studierfähigkeitsabklärung: 18. oder 19. oder 20. November 2024
  • Kosten: CHF 500, für Wiederholer CHF 300

Verfahren im Frühjahr

  • Anmeldefenster: jeweils 15.3 bis 30.4
  • Termine Studierfähigkeitsabklärung: 21. Mai und 22. Mai 2024 (abhängig von der Teilnehmendenzahl)
  • Kosten: CHF 500, für Wiederholer CHF 300

Weitere Zulassungsvoraussetzungen in der Logopädie

Zusätzlich zum «sur dossier»-Verfahren absolvieren Sie ein Zulassungspraktikum und bestehen die phoniatrische und logopädische Eignungsprüfung.
Mehr Informationen zum Zulassungspraktikum und den Eignungsprüfungen

Kontakt

Haben Sie inhaltliche Fragen zum Zulassungsverfahren «sur dossier»?
Fachstelle Berufseignungsassessment
T +41 56 202 80 88
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Haben Sie Fragen zur Zulassung oder Anmeldung zum Zulassungsverfahren «sur dossier»?
Zentrale Studienadministration
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