Zulassungsverfahren «sur dossier» für Logopädie
Zulassung zum Studium möglich für erfahrene Berufspersonen für den Studiengang Logopädie
- Zulassungsbedingungen für das Verfahren «sur dossier»
- Ablauf des Verfahrens
- Nachteilsausgleich
- Gültigkeit des Verfahrens
- Termine des Verfahrens
- Weitere Informationen und Beratungen
- Kontakt
Zulassungsbedingungen für das Verfahren «sur dossier»
Um für das Zulassungsverfahren «sur dossier» zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestalter bei Studienbeginn 27 Jahre (Stichtag 1. September)
- Abschluss einer regulär mindestens dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II (Berufslehre, DMS, FMS, HMS, WMS)
- nachgewiesene Berufstätigkeit (300 Stellenprozente nach Abschluss der Ausbildung, innert acht Jahren)
- fremdsprachige Bewerber*innen: Nachweis Sprachkompetenz Deutsch Niveau C2
Bitte beachten Sie, dass gemäss den gesamtschweizerischen Regelungen Betreuungsaufgaben nicht an die verlangten 300 Stellenprozente Berufstätigkeit angerechnet werden können. Ebenso ist für diese Form der Zulassung eine Anrechnung von Berufserfahrung an das Studium nicht möglich (siehe unter «Anrechnungen»).
Ablauf des Verfahrens
Im Zulassungsverfahren «sur dossier» wird die Studierfähigkeit abgeklärt.
Studierfähigkeitsabklärung
Bei der Abklärung der Studierfähigkeit werden Bereiche der kognitiven Leistungsfähigkeit (schlussfolgerndes Denken und Merkfähigkeit), mathematisches Wissen und Textverständnis geprüft. Dauer 1 Tag
Merkblatt zur Studierfähigkeitsabklärung (PDF)
FAQ «sur dossier» Logopädie (PDF)
Richtlinien zum Zulassungsverfahren «sur dossier»
Nachteilsausgleich
Zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen können Studieninteressierte / Prüfungsteilnehmende mit Behinderung an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragen. Ein Nachteilsausgleich bietet Prüfungsteilnehmenden die Möglichkeit, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in einer ihrer Behinderung angepassten Form zu erbringen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich hat mit der Anmeldung zum Zulassungsverfahren zu erfolgen.
Hinweis: Bei verspäteten Anträgen ist eine Bearbeitung bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt nicht sichergestellt.
Gültigkeit des Verfahrens
Ein bestandenes Zulassungsverfahren «sur dossier» gilt solange als Zulassungsausweis, wie sich das Zulassungsverfahren nicht wesentlich ändert. (vgl. Ziff. 9 Abs. 7 der Richtlinien zum Zulassungsverfahren (111.1.03))
Termine des Verfahrens
Das Zulassungsverfahren wird zweimal jährlich durchgeführt.
Verfahren im Herbst
- Anmeldefenster: 1.9 bis 31.10.2023
- Termine Studierfähigkeitsabklärung: 20.-22. November 2023
- Kosten: CHF 500, für Wiederholer CHF 300
Verfahren im Frühjahr
- Anmeldefenster: 15.3 bis 30.4
- Termine Studierfähigkeitsabklärung: 5. und 6. Juni 2023 (abhängig von der Teilnehmendenzahl)
- Kosten: CHF 500, für Wiederholer CHF 300
Beratungsfenster Zulassung «sur dossier»
-
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Fr, 27.10.2023, 12:15–12:45 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Mo, 6.11.2023, 18:00–18:30 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Do, 7.12.2023, 18:00–18:30 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Mo, 18.12.2023, 18:00–18:30 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Do, 15.2.2024, 18:45–19:15 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Do, 25.4.2024, 18:00–18:30 Uhr, online
Weitere Informationen und Beratungen
Weitere Zulassungsvoraussetzungen in der Logopädie
Zusätzlich zum «sur dossier»-Verfahren absolvieren Sie ein Zulassungspraktikum und bestehen die phoniatrische und logopädische Eignungsprüfung.
Mehr Informationen zum Zulassungspraktikum und den Eignungsprüfungen
Allgemeine Zulassungsbedingungen und -möglichkeiten
Überblick über die Zulassungsbedingungen und -möglichkeiten von allen Studiengängen
Haben Sie allgemeine Fragen oder möchten eine Erstauskunft?
Infos für Studieninteressierte mit Kontaktmöglichkeit
Kontakt
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Fachstelle Berufseignungsassessment
T +41 56 202 80 88
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Zentrale Studienadministration
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